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AGB

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Abweichende Regelungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und/oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn Sie ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt wurden. Nebenabsprachen /-arbeiten sowie Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.

§ 1 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege erhalten haben und diese durch uns, innerhalb von zwei Wochen, bestätigt wurde. Wir behalten uns vor, einen Vertragsabschluß mit einer Rechnung zu bestätigen.

§ 3 Produkt

Alle abgegebenen Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Insbesondere muss das Vorhandensein von sogenannten Zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Herstellers einer Ware oder von Dritten stellt keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

§ 4 Kaufpreis

Alle Preise verstehen sich inklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen wie Versand oder Versicherung werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Währungsschwankungen etc. berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.

§ 5 Lieferung und Zahlung

5.1 Für alle Lieferungen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen. Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei und mit der notwendigen Sorgfalt für uns.

5.2 Rechnungen sind je nach Vereinbarung zahlbar, ein Skontoabzug muss durch Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung schriftlich bewilligt sein. Skontoabzüge auf Dienstleistungen, Fracht-/Verpackungskosten, Versicherungen und Fahrtkosten sind nicht zulässig.

5.3 Bei Nichteinhaltung eines bestätigten Zahlungszieles berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% (acht Prozent) über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Fällig werden diese mit dem Ablauf eines auf einer Rechnung angegebenen Zahlungszieles. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.4 Dem Käufer steht kein Rückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird und/oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt wird. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

§ 6 Lieferfrist

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von uns abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

8.1 Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monate. Anderslautende Fristen bedürfen der ausdrücklichen Nennung in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

8.2 Der Käufer muss etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Firma Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus frei von der Gewährleistungsfrist. Den Käufer trifft die volle Beweislast für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.3 Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn der konkrete Mangel auch nach der dritten Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit nicht vollständig behoben werden konnte oder die Ersatzlieferung einen vergleichbaren Mangel aufweist. Der Käufer ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Ein Rücktritt ist weiterhin ausgeschlossen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt oder verbleibt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtig oder einer üblichen Beschaffenheit entspricht.

8.4 Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt an uns zu retournieren. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung verlangen.

8.5 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Softwareprogrammen in allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Wir übernehmen deshalb die Gewährleistung für Softwareprogramme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Darüber hinaus gewährleisten wir, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Käufer keine Material- und Herstellerfehler hat. Die Verantwortung, dass Programmfunktionen den Anforderungen genügen und die beabsichtigten Ergebnisse erbringen, liegt beim Käufer.

§ 9 Irrtum

Handelt der Käufer irrtümlich, so sind wir berechtigt, im Falle einer Anfechtung des Kaufvertrages, die Kosten für die Überprüfung des Produktes in Rechnung zu stellen, bzw. von der erteilten Gutschrift zum Abzug zu bringen, wobei der übliche Stundensatz von Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus als vereinbart gilt.

§ 10 Haftung

10.1 Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, verlorengegangene Daten, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall der Server der Comprep e.U., aus welchen Gründen auch immer, ausgeschlossen.

10.2 Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit usw. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über Dienste und Server der Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus erreichbar sind.

10.3 Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und dass auf den Rechnern der Comprep e.U. gespeicherte Daten immer erhalten bleiben.

10.4 Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus behält sich das Recht vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften erfordern.

10.5 Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus haftet für von Mitarbeitern, Gehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere für Support von Kunden. Comprep e.U. - Inh. Rauscher Markus übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung oder andere behördliche Genehmigungen oder durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.

10.7 Eine Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen.

10.8 Macht der Kunde berechtigt den Rücktritt vom Vertrag geltend, so ist der Schadenersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Schadenersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt, sofern die Ware beim Kunden verbleibt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung von uns arglistig verursacht wurde.

§ 11 Schlussbestimmung

11.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständikeit des Handelsgericht Wien.

11.2 Unsere Kunden sind verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sofern im Zusammenhang mit von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen die Verletzung von Schutzrechten von dritter Seite geltend gemacht werden.

11.3 Der Kunde ist im Falle einer Auftragsarbeit verpflichtet, über alle ihm während der Ausführung von Aufträgen zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und die umfassende Rechtseinräumung dauern auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

11.4 Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Willen der vertragsschließenden Parteien entspricht.

11.5 Es gibt keine wie immer gearteten Nebenabreden. Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei gegenseitig bestätigter Schriftwechsel genügt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle für Datenschutzauskünfte.